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Rückversicherungsrecht
Zum WerkRückversicherung bedeutet die Übernahme des von einem anderen versicherten Risikos. Auf Rückversicherungsverträge sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes grundsätzlich nicht anwendbar. Vielmehr hat sich für diese Vertragsbeziehungen ein eigenständiges Rechtsregime herausgebildet, das sich vor allem aus Handelsbräuchen und aus nach dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Prinzipien speist. Einer der wichtigsten Standorte der Rückversicherungswirtschaft weltweit ist Deutschland. Literatur und ...

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